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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Pferdehof Berger

 

 

1.              Vertragsschluss

1.1.        Bei den auf unserer Webseite www.pferdehof-berger.de, in Prospekten oder anderen Werbemitteln dargestellten Möglichkeiten zum Aufenthalt auf unserem Hof handelt es sich nicht um Angebote Im Rechtssinne. Die Anmeldung des Kunden zu den einzelnen Maßnahmen kann online oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!erfolgen. Minderjährige werden durch die Eltern oder anderweitig Berechtigte vertreten.  Reservierungen von bestimmten Zimmern oder Pferden können nicht vorgenommen werden, entsprechende Wünsche werden aber soweit möglich berücksichtigt.

 

1.2.        Mit der Bestätigung der Buchung ist der Vertrag zwischen dem Pferdehof und dem Kunden geschlossen. Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot. Der Vertrag kommt auf Basis dieses neuen Angebotes zustande, soweit der Kunde diesem Angebot nicht widerspricht.

 

1.3.        Der Umfang der jeweiligen vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben auf unserer Webseite oder des Werbemittels, auf das sich die Anmeldung bezieht und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Besondere Wünsche sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich benannt sind.

 

2.              Preis, Zahlung

2.1.        Die Preise für die jeweiligen Maßnahmen (Ferienaufenthalte, Lehrgänge etc.) ergeben sich bindend aus der Buchungsbestätigung.

 

2.2.        Die Zahlung des Preises ist spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme fällig. Die Zahlung hat auf das in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu erfolgen.

 

2.3         Während des Aufenthaltes zusätzlich in Angespruch genommene Leistungen müssen bei Abreise in Bar beglichen werden. Dazu zählen u.a. Zusatzreitstunden, Leihgebühr für Helm etc.

 

3.              Umbuchungen, Leistungsänderungen

3.1.        Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen des Reise- oder Leistungstermins oder der Unterkunft sind grundsätzlich nicht möglich. Im Ausnahmefall werden derartige Änderungen nur verbindlich, wenn sie vom Pferdehof ausdrücklich bestätigt werden.

 

3.2.        Der Rücktritt vom Vertrag ist dem Kunden unbenommen, dieser hat jedoch in Textform zu erfolgen. Die daraus anfallenden Rücktrittspauschalen ergeben sich aus Ziffer 4.

 

3.3.        Der Pferdehof ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Vertragsleistungen zu ändern. Von den Änderungen wird der Kunde durch den Pferdehof unverzüglich informiert. In diesen Fällen hat der Kunde das Recht, seinerseits vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Dies gilt nicht, soweit die Änderungen lediglich geringfügig und für den Kunden zumutbar sind.

 

3.4.        Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können durch eine Teilerstattung des gezahlten Preises abgegolten werden, soweit die Gründe für die Nichtinanspruchnahme nicht im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. des jeweiligen Teilnehmers liegen.

 

3.5.        In allen Fällen der Umbuchung oder Leistungsänderung bleibt dem Kunden der Nachweis beim Pferdehof nicht entstandener oder wesentlich geringerer Kosten unbenommen.

 

4.              Rücktritt, Kündigung des Kunden

4.1.        Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der vereinbarten Maßnahme vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. In beiden Fällen bedarf dies jedoch der Textform. Der Pferdehof ist in diesen Fällen berechtigt, jeweils eine angemessene Entschädigung, unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen oder durch anderweitige Verwendung der Vertragsleistung möglichen Erwerbs, zu verlangen. Dies gilt auch bei Krankheit.

 

4.2.        Der Pferdehof ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale zu verlangen, die sich in Prozent auf den vereinbarten Preis wie folgt bemisst:

·         7 Wochen vor Beginn     25 %,

·         4 Wochen vor Beginn     50 %

·         ab 2 Wochen vor Beginn         100 %.

 

4.3.        Muss die Maßnahme aus Gründen, die Im Bereich des Teilnehmers bzw. Kunden liegen (z. B. Heimweh eines Kindes, Erkrankung etc.) vorzeitig beendet werden, ist der volle Preis zu entrichten.

 

4.4.        Auch in diesen Fällen bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass dem Pferdehof kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der geforderten Pauschale. Der Abschluss einer entsprechenden Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.

5.              Rücktritt, Kündigung durch den Pferdehof

5.1     Wird bei einer Maßnahme eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl (10) nicht erreicht, ist der Pferdehof berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Ein bereits gezahlter Preis wird unverzüglich rückerstattet.

 

5.2.    Der Pferdehof ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Teilnehmer sich so vertragswidrig verhält bzw. die Maßnahme so nachhaltig stört, dass die sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses, auch im Interesse und zur Sicherheit der weiteren Teilnehmer unumgänglich ist. Eine Erstattung des Preises findet nicht statt.

 

5.3.    Wird die Maßnahme nach Vertragsschluss in Folge höherer Gewalt undurchführbar, wesentlich erschwert oder gefährdet, z. B. durch extreme Witterungsbedingungen, ganze oder teilweise Zerstörung der vorgesehenen Unterkünfte oder sonstigen betrieblichen Einrichtungen, die für die Erbringung der geschuldeten Vertragsleistungen notwendig sind, sind beide Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Erfolgt die Kündigung vor Beginn der Maßnahme, wird der volle Preis rückerstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Sind Teilleistungen bereits erbracht, kann der Pferdehof eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

6.              Haftung

6.1.        Die vertragliche Haftung des Pferdehofes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der Maßnahme beschränkt, soweit der Schaden nicht auf einem groben Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) beruht.

 

6.2.        Ersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet der Pferdehof je Teilnehmer, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, jeweils bis zu 2.000,00 €.

 

6.3.        Eine Haftung des Pferdehofes für abhandengekommene oder beschädigte Sachen des Kunden bzw. Teilnehmers wird nicht übernommen, es sei denn, es liegt ein schuldhaftes Verhalten des Pferdehofes oder seiner Erfüllungsgehilfen vor.

 

6.3     Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

7.              Sonstige Bestimmungen

7.1.        Mit Zahlung des Preises bestätigt der Kunde die Anerkennung dieser AGB.

 

7.2.        Die Anreise zu Maßnahmen des Pferdehofes erfolgt regelmäßig am Anreisetag ab 17.00 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr. Sollten im Ausnahmefall andere Zeiten gelten, wird dies im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

 

7.3.        Wertsachen sollen während der jeweiligen Maßnahme nur im unbedingt notwendigen Umfang mitgeführt werden. Dies gilt insbesondere für minderjährige Teilnehmer. Wertsachen können dem Pferdehof in Verwahrung gegeben werden.

 

7.4.        Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Das gilt für das Reiten in der Halle, auf dem Reitplatz und bei Ausritten im Gelände, das in Verantwortung des Pferdehofes durchgeführt wird. Beim Reiten und beim Umgang mit den Tieren ist den Anweisungen des Reitlehrers oder der Helfer Folge zu leisten. Im Falle des Nichtbefolgens von Weisungen kann der jeweilige Teilnehmer vom Reiten ausgeschlossen werden. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen.

 

7.5.        Zur Ausrüstung eines Reiters gehört eine sturzfeste Reitkappe, geeignetes festes Schuhwerk (keine Halb- oder Turnschuhe) und der Witterung entsprechende Kleidung. Reitkappen können gegen eine Gebühr von 6,00 €/Woche beim Pferdehof ausgeliehen werden.

 

7.6.        Minderjährigen Teilnehmern ist das Rauchen und der Alkoholgenuss während der Maßnahme auf dem Gelände des Pferdehofes untersagt. Die Benutzung von offenem Feuer jeglicher Art auf dem Gelände des Pferdehofes ist verboten. Es ist nicht gestattet, Maschinen, Böden, Heu- und oder Holzstapel zu betreten, soweit nicht Weisungsberechtigte dazu auffordern.

 

7.7.        Der Bereich des Pferdehofes darf nur nach vorheriger Abmeldung bei einem Weisungsberechtigten und bei Minderjährigen nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten, verlassen werden.

 

7.8.        Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass minderjährige Teilnehmer körperlich gesund sowie ausreichend selbständig und verantwortungsbewusst sind, um die Pflichten und Verhaltensregeln bei einem Aufenthalt auf dem Pferdehof einzuhalten.

 

7.9.        Mit der Anerkennung dieser AGB erklärt sich der Kunde bzw. Teilnehmer damit einverstanden, dass von ihm während des Aufenthaltes gefertigte Fotos vom Pferdehof auf dessen Webseite oder in anderen Werbemitteln veröffentlicht werden dürfen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

 

7.10.     Sollten eine oder mehrere Klauseln der Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Klausel  zu vereinbaren, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

(Stand: November 2018)